Trainingsbetrieb ab 06.12.2021

Mit der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung RLP ist die Teilnahme am Training nur geimpften oder genesenen Personen möglich. Zusätzlich müssen alle volljährigen Personen einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 24h Stunden ist. Eine Testung vor Ort, unter Aufsicht der Trainer*innen ist ebenfalls zulässig. Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren müssen geimpft oder genesen sein, sind jedoch von der Testpflicht befreit. Kinder bis einschließlich 11 Jahr können ohne Einschränkungen am Training teilnehmen.

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Trainingsbetrieb ab 24.11.2021

Mit der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung RLP besteht für alle Jugendlichen zwischen 12 und 18 Jahren eine Testpflicht. Der Test darf nicht älter als 24h sein und muss von "geschultem Personal" (CoBeLVO 28) durchgeführt werden. Es gelten demnach nicht mehr die Testungen der Schule. Ausgenommen hiervon sind vollständig geimpft oder genesene Personen sowie Kinder bis 11 Jahre. Falls vorhanden, muss ein Impfnachweis muss vor dem Training vorgezeigt werden (CovPass-App, Corona-Warn-App, Impfpass, o.ä.). Wir wissen, dass das Testen vor jedem Training einen gewissen Aufwand mit sich bringt, müssen aber auf die Einhaltung bestehen. Personen die 18 oder älter sind, müssen für die Teilnahme…

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